Der diesjährige Landespsychotherapeutentag steht im Fokus der Psychotherapeuten in Institutionen. Alle Mitglieder (auch die ambulant niedergelassenen), Psychotherapeuten in Ausbildung sowie fachlich Interessierte sind herzlich gern eingeladen.
Assauers Alzheimer-Outing hat es einmal mehr gezeigt: Immer wenn Prominente sich zu psychischen Erkrankungen bekennen, werden diese Krankheiten plötzlich ein großes Thema in der Öffentlichkeit. Warum das so ist, beschreibt der Arzt, Autor und Theologe Manfred Lütz.
Die Psychotherapeutenkammer Berlin führt zusammen mit Prof. Dr. M. Peters von der Universität Marburg eine Studie zum Therapeutenverhalten bei unterschiedlichen Patientengruppen durch.
Ärzte sind seit Anfang des Jahres rechtlich dazu verpflichtet, notfalls pseudonymisiert, Anhaltspunkte für ein gefährdetes Kindeswohl anzuzeigen. Das steht im Bundeskinderschutzgesetz. In der Praxis kann das durchaus zu einer Gratwanderung werden.
Die Qualität einer stationären Behandlung psychisch kranker Menschen hängt wesentlich von der Anzahl und Qualifikation des therapeutischen und pflegerischen Personals ab.
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten liegt jetzt vor. Das Gesetz hat zum Ziel, für die bereits bestehenden Patientenrechte mehr Transparenz und Rechtssicherheit herzustellen und die Durchsetzung dieser Rechte zu verbessern. Außerdem sollen Patientinnen und Patienten im Falle eines Behandlungsfehlers stärker unterstützt werden. Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bedeutet dies eine Beweislastumkehr.