Sie hält es für verfassungswidrig, der Berliner Psychotherapeutenkammer die Möglichkeit vorzuenthalten, eine berufsständische Alters- und Berufsunfähigkeitsversorgung für ihre freiberuflich tätigen Mitglieder zu schaffen. Das bedeutet, dass das Verfahren nun durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin entschieden wird. Presemitteilung des Berliner Verwaltungsgerichts
Die 14. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts hat im heutigen Gerichtsverfahren die Position der Kammer voll und ganz bestätigt.
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