Patient*innenrechte & Beschwerdestellen
Ombudsstelle
Die Ombudsstelle der Psychotherapeutenkammer Berlin - eigene Anliegen formulieren und klären
- Haben Sie das Gefühl, dass bei der psychotherapeutischen Behandlung etwas nicht richtig läuft?
- Vermuten Sie Verstöße bei den Abrechnungsmodalitäten?
- Haben Sie Ärger mit einer Kollegin/einem Kollegen, den Sie nicht beilegen können?
- Befürchten Sie als Psychotherapeut/Psychotherapeutin in eine Situation zu kommen, in der Sie gegen das Berufsrecht verstoßen können?
Dann rufen Sie kostenfrei an: 0800 6648201
Die Ombudspersonen sind erfahrene unparteiische Kammermitglieder, die Sie im Auftrag der Kammer vertraulich und auf Wunsch anonym beraten.
Die Ombudspersonen beraten Sie über (berufs-)rechtliche Rahmenbedingungen, zu weiteren Schritten in Streitfällen (z. B. Einreichung einer schriftlichen Beschwerde) und geben Ihnen Empfehlungen für Ihr weiteres Vorgehen.
Die nächsten telefonischen Sprechstunden der Ombudsstelle finden statt am:
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• Dienstag, 14. Januar 2025 von 13:30 bis 14:30 Uhr
• Dienstag, 28. Januar 2025 von 14:30 bis 15:30 Uhr
• Dienstag, 11. Februar 2025 von 14:00 bis 15:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass bei Ihrem Anruf während der Sprechzeiten der Ombudsstelle ggf. bereits ein Telefongespräch stattfinden kann. Bitte probieren Sie es in diesem Fall mehrfach im Rahmen der angegebenen Sprechstundenzeiten. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis!
Flyer der Ombudsstelle der Psychotherapeutenkammer Berlin
Ihre Rechte als Patient*in
Der Ausschuss für Berufsordnung, Ethik und Menschenrechte hat ein ausführliches Merkblatt zur ambulanten Psychotherapie erarbeitet, das nachfolgend auszugsweise wiedergegeben wird:
Wer eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten aufsucht, befindet sich in einer schwierigen Lebenssituation. Als Patientin bzw. Patient wenden Sie sich in Not an eine Fachkraft, von der Sie sich Hilfe erhoffen. Juristisch gesehen begegnen sich zugleich zwei Individuen, die in einem spezifischen Rechtsverhältnis stehen.
- Selbstbestimmung und Vertraulichkeit
- Kostenträger ambulanter Psychotherapie
- Anspruch auf Qualität in der Behandlung
- Schweigepflicht
- Volle Aufmerksamkeit für Ihre Behandlung
- Dokumentation - Einsicht in Unterlagen
- Aufzeichnungen der Therapiesitzungen nur mit Zustimmung
Weitere Informationen zu Ihren Rechten als Patient*in
Schriftliche Beschwerde einlegen
Durch eine schriftliche Beschwerde können Sie prüfen lassen, ob ein Verstoß gegen die Berufsordnung vorliegt und dieser geahndet werden muss. Ein Verstoß liegt zum Beispiel vor, wenn
- Sie nicht richtig über das psychotherapeutische Verfahren und die Kosten aufgeklärt wurden,
- Sie Zweifel an der Art und Weise der Ausübung von Psychotherapie haben,
- Ihr*e Psychotherapeut*in das "Abstinenzgebot" missachtet, d. h. wenn er*sie mit Ihnen privaten Kontakt aufnimmt oder sexuelle Angebote macht,
- die Schweigepflicht gebrochen wird,
- Ihnen unrealistische Hoffnungen oder Versprechungen gemacht werden,
- sich Ihr*e Therapeut*in nicht respekt- und würdevoll Ihnen oder Ihren Angehörigen gegenüber verhält,
- Therapiesitzungen nicht störungsfrei durchgeführt werden können, weil z. B. das Telefon ständig klingelt,
- Therapieberichte anderer Patient*innen auf dem Tisch offen herumliegen,
- ein unangemessen hohes Ausfallhonorar für eine von Ihnen nicht rechtzeitig abgesagte Sitzung verlangt wird.
Die Kammer stellt Ihnen hier ein Formular für das Einreichen einer Beschwerde zur Verfügung.
In Streitfällen, bei schwerwiegenden Konflikten oder Verstößen gegen die Berufsordnung können Sie eine Schlichtung beim Schlichtungsausschuss der Psychotherapeutenkammer beantragen. Hier wird man sich darum bemühen, eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und Ihrem*Ihrerr Psychotherapeut*in herbei zu führen.
Dazu wenden Sie sich bitte schriftlich an die:
Psychotherapeutenkammer Berlin
Kurfürstendamm 184
10707 Berlin
Die Psychotherapeutenkammer ist verpflichtet, Ihrer Beschwerde nachzugehen. Lesen Sie hier, wie das Beschwerdeverfahren abläuft.
Andere Anlauf- und Informationsstellen
- Patientenbeauftragte von Berlin
Die Patientenbeauftragte berät telefonisch und sammelt Beschwerden, die regelmäßig an die Politik berichtet werden. - Verbraucherzentrale Berlin
Die Verbraucherzentrale führt medizinisch-juristische PatientInnenberatungen durch, behandelt Fragen zur Pflege und bietet Informationsbroschüren an. - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Die KBV informiert Sie über Ihre PatientInnenrechte und hat dazu eine Broschüre herausgegeben, die Sie online herunterladen können. - Aktionsbündnis Patientensicherheit
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) ist die Plattform für eine sichere Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie setzt sich für eine kontinuierliche Verbesserung der PatientInnensicherheit in Deutschland ein. VertreterInnen aller Gesundheitsberufe und -institutionen, PatientInnenorganisationen und Interessierte haben sich zu einem gemeinsamen Netzwerk zusammengeschlossen. - BIP - Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie in Berlin
BIP, die Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie in Berlin, ist zentrale Anlaufstelle für Beschwerden von NutzerInnen und Betroffenen, Angehörigen unn Professionellen im Bereich der psychiatrischen Versorgung in Berlin. Beratung und Unterstützung sind kostenlos und auf Wunsch anonym. Der Datenschutz wird strikt gewahrt. Die Beschwerdestelle hilft bei Beschwerden zu Behandlungs-, Betreuungs-, Unterbringungsbedingungen oder Umgehensweisen in sozialpsychiatrischen Einrichtungen, Tageskliniken, Institutsambulanzen, im Maßregelvollzug, in ambulanten Praxen oder bei gesetzlicher Betreuung.