Wer kann Mitglied werden?
Die Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer Berlin ist in § 2 Berliner Heilberufekammergesetz (BlnHKG) gesetzlich definiert.
Alle approbierten PP und KJP sind Pflichtmitglied der Psychotherapeutenkammer Berlin, wenn sie im Land Berlin ihren Beruf ausüben oder - ohne bereits Kammermitglied in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland zu sein - im Land Berlin ihren Wohnsitz haben. Für die Zugehörigkeit zu einer Landeskammer ist daher vorrangig der Ort der Berufsausübung entscheidend. Bei einer Berufstätigkeit in mehreren Bundesländern kann sich eine Doppel- oder Mehrfachmitgliederschaft ergeben. Berufsausübung im Sinne des Heilberufekammergesetzes ist jede berufliche Tätigkeit, bei der das heilberufliche Fachwissen angewendet oder mitverwendet wird oder angewendet oder mitverwendet werden kann.
Für Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) besteht seit Januar 2021 die Möglichkeit, eine freiwillige Mitgliedschaft zu beantragen. Details finden Sie unter Freiwillige Mitgliedschaft.