Für Psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP), die in einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus tätig sind, gilt seit 1.1.2009 ebenfalls die Nachweispflicht für Fortbildung.
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Nachdem das Thema der sittenwidrig überhöhten Praxisverkaufspreise seit Jahren im Vorstand, der Delegiertenversammlung und in den entsprechenden Ausschüssen intensiv und teilweise sehr kontrovers und emotional diskutiert wurde, hat sich die Berliner Psychotherapeutenkammer jetzt auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.
Im Arbeitskreis Altern von Gesundheit e.V. haben am 13. April 2010 unser Vorstandsmitglied Frau Dr. Degner und die wissenschaftliche Referentin Frau Jeschke zum Thema "Psychotherapie für ältere Menschen über 60" informiert. Vorgestellt wurden u.a. die Ergebnisse der Mitgliederbefragung der Psychotherapeutenkammer zu diesem Thema.
Am 28.4.2010 fand in Berlin die 3. PiA-Bundeskonferenz statt. Die Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen, die Sicherstellung einer angemessenen Vergütung der Tätigkeiten während der Ausbildung und die Schaffung eines gesicherten berufsrechtlichen Status hat für die PiAs z.Zt. die größte Priorität in der Debatte um die Reform der Psychotherapieausbildung.
Psychotherapeutische Beratung über E-Mail-Kontakt wird unter den Psychotherapie-Fachkräften immer noch kontrovers diskutiert, auch wenn sich die Art der Kommunikation für bestimmte Beratungsmomente lohnt.
"Die Bundespsychotherapeutenkammer ist erleichtert über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Telefonüberwachung", erklärt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Der Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen hat auf seiner Sitzung am 10. Februar beschlossen, dass sich in Berlin 81 neue Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten niederlassen dürfen.