Mit Wirkung zum 18.11.2009 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss entsprechend der gesetzlichen Vorgabe die Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte geändert. Demnach ist zukünftig ein Versorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent an der psychotherapeutischen Versorgung denjenigen Leistungserbringern vorbehalten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen.
Für Berlin bedeutet dies nun die Ausschreibung von 81 zusätzlichen Zulassungen. Interessierte Psychotherapeuten werden zeitnah entscheiden müssen, ob sie sich auf einen freien Sitz bewerben. Alle Informationen rund um die neuen Niederlassungsmöglichkeiten gibt Ihnen die KV Berlin und werden Sie in der März-Ausgabe des KV-Blatts finden.