Auf der 2. PiA-Bundeskonferenz am 29. April 2009 in Berlin votierten die PiA für den Master-Abschluss als Zugangsvoraussetzung für die Psychotherapieausbildung.
Bereits mehrere Mitglieder haben die Kammer informiert, dass unseriöse und betrügerische "Branchenbuch" - Anbieter verschiedener Firmen derzeit verstärkt psychotherapeutische Praxen in den Blickpunkt Ihrer dubiosen Geschäfte nehmen.
Mit der neuen Beitragsordnung hat die Delegiertenversammlung einen mutigen Schritt gewagt und die Beitragserhebung für einkommensschwache Mitglieder erheblich verbessert. Mit der Einführung einkommensabhängiger Ermäßigungen wird die finanzielle Situation dieser Mitglieder nun angemessen berücksichtigt. Die Beitragsordnung hat aber auch zu Unmut geführt: die bisher im Rahmen der Härtefallregelung pauschal ermäßigten Rentnerinnen und Rentner werden nun ebenfalls nach Ihrem tatsächlichen Einkommen beschieden. Viele profitieren, Einige haben das Nachsehen.
Vom 08.04. bis 22.04.09 können Sie in unserer Geschäftsstelle Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen. Ergänzungen des Wählerverzeichnisses werden bis zum Ablauf der Auslegungszeit aufgenommen.
Der G-BA hat am 19. März 2009 einen Beschluss gefasst, der die Fortbildungs- und Nachweispflicht für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten regelt.
Rückwirkend zum 01. Januar 2009 tritt die novellierte Beitragsordnung der Psychotherapeutenkammer Berlin in Kraft. Damit werden zukünftig schwierige finanzielle Lebenslagen bei der Beitragsbemessung angemessener berücksichtigt. Beitragssatz des Regelbeitrags bleibt stabil.
Die gesetzliche Neuregelung (§ 95 Abs. 7 Sätze 3-5 SGB V) führt zu einem automatischen Wegfall der Altersgrenze für diejenigen PP und KJP, die nach dem 30.09.2008 das 68. Lebensjahr vollendet haben. D.h., die Zulassung entfällt nicht wie bisher aufgrund Alters. Das Gesetz gilt rückwirkend.