Diese wurde notwendig, um das drastische Absinken der Regelleistungsvolumina (RLV) zu bremsen. Da die Ärzte die sogenannten "freien Leistungen" enorm ausgeweitet hatten, drohte zu wenig Geld für die Grundversorgung in den RLV übrig zu bleiben. Die "freien Leistungen" können in unbegrenzter Menge erbracht werden, was dazu führte dass die Berliner Bevölkerung ab 2009 offenbar in den Genuss unzähliger Notfall-Hausbesuche oder medizinisch notwendiger Akupunktur-Behandlungen kam.
Um die RLV zu stabilisieren, werden nun die "freien Leistungen" begrenzt. Auf der Grundlage der Punktzahlanforderung von 2008 wird jetzt, jeweils für Haus- und Fachärzte getrennt, ein Topf mit einer Honorarsumme gebildet, aus dem die "freien Leistungen" vergütet werden. Wird mehr Geld angefordert , als im Topf zur Verfügung steht, werden die über den Topfrand hinausgehenden Forderungen nicht mehr vergütet.
Für die Psychotherapie bedeutet das, dass die nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen (Kap. 23, 35.1 und 35.3) gedeckelt werden. Sie gehören dem Topf der fachärztlichen "freien Leistungen" an. Am dem zweiten Quartal 2010 werden somit die Punktwerte für diesen Leitungsbereich wieder floaten.
Es wird also wieder notwendig werden, vierteljährlich, nach Erhalt des Honorarbescheids, der Widerspruchsstelle der KV einen Brief zu senden. Mustervordrucke dafür finden Sie bei den Berufsverbänden.
Pilar Isaac-Candeias