svr-gesundheit.de: Der Sachverständigenrat hat im Auftrag des Bundesministers für Gesundheit vom Dezember 2010 ein Sondergutachten zum Thema "Wettbewerb an den Schnittstellen der Gesundheitsversorgung" erstellt. Dieses konzentriert sich dabei vor allem auf die Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung.
Noch in diesem Jahr wird das Patientenrechtegesetz in Kraft treten. Das hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), heute auf dem Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit in Berlin angekündigt. "Ich bin froh, dass es nach fast zwei Jahrzehnten Diskussion zum Patientenrechtegesetz kommt", sagte er. Als wichtigste Neuerung bezeichnete Zöller, dass das Gesetz die unterschiedlichen Regelungen zu den Patientenrechten übersichtlich zusammenfasse und im Bürgerlichen Gesetzbuch verankere.
BPtK: Das Robert Koch-Institut (RKI) hat erste Ergebnisse der neuen "Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland" (DEGS) vorgestellt. Diese große repräsentative Studie liefert verlässliche Daten zur Häufigkeit körperlicher und psychischer Beschwerden und Erkrankungen in Deutschland. Vorab legten die Forscher Daten zu Übergewicht, Diabetes, körperlicher Aktivität, psychischer Gesundheit und Funktionseinschränkungen im Alter vor. In klinischen Interviews durch qualifizierte Psychologen wurden psychische Erkrankungen diagnostiziert. Danach leidet ein Drittel (33,3 Prozent) der deutschen Bevölkerung an psychischen Erkrankungen, also etwas mehr als im Jahr 1998 (31,1 Prozent). Weiterführende Analysen müssen nun zeigen, ob bzw. bei welchen psychischen Erkrankungen man von einer statistisch bedeutsamen Zunahme ausgehen kann.
G-BA: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II - sogenannte Hartz IV-Leistungen - beantragt haben oder beziehen, sind dann arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht länger als drei Stunden täglich arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen können. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin.
Die Psychotherapeutenkammer Berlin hat einen Überblick über die Verfahrensweise des LAGeSO bei Rechtsauskünften und aktuelle Informationen zu den Zugangsvorrausetzungen für PP/KJP erstellt.
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Die Psychotherapeutenkammer hat eine Stellungnahme zu dem Papier "Eckpunkte für die Einrichtung des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V in Berlin" verfasst.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum Patientenrechtegesetz beschlossen. Die Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), der Bundesgesundheitsminister, Daniel Bahr (FDP), und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), betonten die Bedeutung des Gesetzes. Dem Aktionsbündnis Patientensicherheit geht das Gesetz nicht weit genug, zum Beispiel fehle ein Fonds für Opfer von Ärztefehlern.
Patienten, die auf der Suche nach einem Psychotherapieplatz sind, können sich an das Servicetelefon der Psychotherapeutenkammer Berlin wenden. Sie erhalten dort allgemeine Hinweise zur Psychotherapie und Adressen von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Berlin: Tel. 030/88 71 40 20 (Di 14-16 Uhr).
Es ist wahrscheinlich, dass in naher Zukunft niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in ihren Praxen im Rahmen des Qualitätsmanagements auch psychometrische Verfahren (Tests) routinemäßig einsetzen sollen oder gar müssen. Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird diskutiert, für psychotherapeutische Behandlungen die psychometrische Dokumentation von Behandlungsergebnissen verpflichtend einzuführen. Um von zukünftigen Entwicklungen nicht unvorbereitet überrascht zu werden und um an der Diskussion aktiv teilnehmen zu können, lädt der Ausschuss Wissenschaft, Forschung und Qualitätssicherung der Kammer zu dieser Veranstaltung ein - und zwar am Donnerstag, den 14. Juni 2012 von 18:30 bis 21:30 Uhr.