Das sog. Psychotherapeutenverfahren löst das bisherige Modellverfahren "Einbindung von ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten in das berufsgenossenschaft-liche Heilverfahren bei psychischen Gesundheitsschäden" ab.
Beteiligt werden PP und KJP mit einem der anerkannten Richtlinienverfahren, die zusätzlich über Fachkenntnisse über die Diagnostik und Behandlung von typischen psychischen Störungen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten verfügen. Die angewandten Behandlungsverfahren sind an den einschlägigen Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlich-Medizinischen Fachgesellschaften orientiert. Zum Nachweis praktischer Erfahrungen wird darüber hinaus eine bestimmte Zahl von entsprechenden supervidierten Behandlungsfällen gefordert. Daneben enthält die Handlungsanleitung Regularien zum Verfahren im einzelnen Behandlungsfall.
Nähere Informationen über die Anforderungen und die Handlungsanleitung zum neuen "Psychotherapeutenverfahren" erhalten Sie beim Landesverband Nordost, der für Berlin zuständig ist.
Landesverband Nordost
Fregestr. 44
12161 Berlin
Telefon: 030 85105-5220
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