Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5 ImpfVO gehören Psychologische Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen zur Gruppe der Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug …