Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5 ImpfVO gehören Psychologische Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen zur Gruppe der Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind und haben damit Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung mit hoher Priorität.
Insbesondere trifft diese Verordnung zu auf:
• Psychotherapeut*innen in Praxen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung
• Psychotherapeut*innen in Privatpraxen
• Psychotherapeut*innen, die im Rahmen vom KJHG tätig sind
• Psychotherapeut*innen im institutionellen Kontext mit Patientenkontakt
Für diese Mitgliedergruppen besteht die Möglichkeit, sich einen Impftermin beim Haus- oder Facharzt oder in einem Impfzentrum zu buchen. Terminbuchungen in einem Impfzentrum sind möglich unter: https://service.berlin.de/dienstleistung/330073/
Die Psychotherapeutenkammer Berlin kann für ihre Pflichtmitglieder sowie ihre freiwilligen Mitglieder die notwendige Bescheinigung über die Anspruchsberechtigung mit hoher Priorität ausstellen. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an info@psychotherapeutenkammer-berlin.de Ihnen wird nach Prüfung Ihres Mitgliedsstatus eine entsprechende Bescheinigung zugesandt.