Impfprävention im Bereich einrichtungsbezogenen Tätigkeiten
Die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) gehört zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen, von der alle Bevölkerungsteile betroffen sind. Um das Infektionsgeschehen weiter wirksam zu bekämpfen, hat die Bundesregierung beschlossen, besonders gefährdete vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen und dadurch zu einer Entlastung des Gesundheitssystems beizutragen und die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Insbesondere hochbetagte Menschen, pflegebedürftige Menschen und Personen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere, ggf. auch tödliche COVID-19 Krankheitsverläufe (vulnerable Personengruppen). Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen ist besonders wichtig, denn so wird das Risiko gesenkt, dass sich die besonders gefährdeten Personengruppen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren.
Diese Handreichung ist eine Fortschreibung der bereits am 14. Dezember 2021 erstmalig veröffentlichten „Fragen und Antworten“, die bereits am 28. Dezember 2021 aktualisiert wurden. Diese Handreichung ist in mehreren Stufen mit den Ressorts der Bundesregierung sowie mit den Ländern auf Fachebene beraten worden. Diese Beratungen werden kontinuierlich fortgesetzt. Weitere Ergänzungen und Aktualisierungen folgen. Die Handreichung finden Sie hier.