Der von der Berliner Psychotherapeutenkammer am 17.11.2015 in den Räumen der FU Berlin durchgeführte Workshop zum Thema Datensicherheit in der psychotherapeutischen Praxis ist mit ca. 200 Teilnehmern auf großes Interesse gestoßen. Für alle, die nicht teilnehmen konnten oder die Beiträge noch einmal nachlesen möchten, finden Sie hier die Präsentationen zum Download:
Mit der Bekanntmachung der Berliner Weiterbildungsordnung (WBO) im Amtsblatt von Berlin Nr.46 vom 13.11.2015 ist die Berliner Weiterbildungsordnung in Kraft getreten. Sie enthält einen Teil A, in dem die grundlegenden Regularien für alle Weiterbildungsbereiche enthalten sind, sowie einen Bereich B, in dem die spezifischen Regularien für die einzelnen Weiterbildungsbereiche beschrieben sind. Im Moment ist lediglich der Bereich Klinische Neuropsychologie im Bereich B enthalten. Weitere Bereiche sind noch in der Diskussion.
Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Berlin hat Herrn Peter Ellesat zu seinem ehrenamtlichen Kinderschutzbeauftragten berufen. Herr Ellesat arbeitet als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in freier Praxis und daneben seit über 20 Jahren in der Beratungsstelle Neukölln des Kinderschutz-Zentrums Berlin e.V. Er verfügt über viel Erfahrung in der Arbeit mit misshandelnden, missbrauchenden und vernachlässigenden Eltern und ihren Kindern. Als Kinderschutzbeauftragter hat er die Aufgabe, PsychotherapeutInnen und den Vorstand der Kammer in Fragen des Kinderschutzes zu beraten.
Liebe Mitglieder! Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der zahlreichen Anmeldungen den Veranstaltungsort in die Freie Universität Berlin verlegt haben. Nähere Infos unter "Aktuelle Termine" in der rechten Leiste.
Trotz der Wichtigkeit einer Webseite haben viele PsychotherapeutInnen eine veraltete oder sogar gar keine Homepage. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig, angefangen bei den hohen Kosten, der schwierigen Pflege oder auch der komplizierten Einrichtung. Mit dem Webseiten-Förderprogramm "Gesundheit online" auf www.gesundheit.azubi-projekte.de können sie nun eine Webseite erstellen oder eine bereits bestehende überarbeiten lassen. Dank Förderung ist die komplette Homepage-Erstellung kostenfrei. Mehr Informationen hier:
Unter dem Titel "Migration und Gesundheit - Berlin vor neuen Herausforderungen?" findet am Mittwoch, 2. Dezember 2015, von 9:00 bis 16:30 Uhr die 12. öffentliche Landesgesundheitskonferenz (LGK) im Umweltforum, Pufendorfstr. 11, 10249 Berlin, statt.
Der Vorstand der Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Berlin nimmt zu einem Beitrag in der Abendschau des rbb vom 27.10.2015 Stellung
Datenschutz und Datensicherheit genießen in der psychotherapeutischen Praxis einen besonderen Stellenwert. Im Praxisalltag allerdings wird diese Erkenntnis - aus unterschiedlichsten Gründen - oft nicht ausreichend umgesetzt.
Schwer kranke Raucher haben zukünftig keinen Anspruch mehr auf eine nachweislich wirksame Suchtbehandlung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) strich am 15. Oktober 2015 die psychotherapeutische Behandlung von schwer kranken Rauchern aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die BPtK nimmt wie folgt Stellung:
Bundesärztekammer (BÄK) und Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordern eine bessere psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung von psychisch kranken Flüchtlingen. Ob ein Flüchtling eine Psychotherapie benötigt, muss von unabhängigen und qualifizierten Gutachtern geprüft werden. Bisher fällen solche Entscheidungen viel zu häufig Sachbearbeiter in den Sozialbehörden oder fachfremde Gutachter. Falls eine Psychotherapie indiziert ist, muss außerdem der Einsatz von Dolmetschern finanziert werden. BÄK und BPtK schlagen deshalb gemeinsam ein Modellprojekt für die psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen vor, das aus Bundesmitteln finanziert werden soll.
Die Bundesregierung hat auf Initiative der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) die Zulassungsverordnung für Ärzte geändert. Danach sind die Zulassungsausschüsse zukünftig verpflichtet, Psychotherapeuten, Ärzte und psychosoziale Einrichtungen zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Flüchtlingen zu ermächtigen. Die BPtK hat deshalb ihren Ratgeber für Psychotherapeuten, die eine Ermächtigung für die Versorgung von Flüchtlingen beantragen wollen, aktualisiert:
Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses hinsichtlich der Psychotherapeutenhonorare vom 22.09.2015 ist auf den Seiten des Bewertungsausschusses veröffentlicht. Die Bewertung durch das Bundesministerium für Gesundheit steht noch aus.