Die Psychotherapeutenkammer hat bei der Zertifizierung die Vorgaben des Berliner Kammergesetzes (BlnKAG), der Fortbildungsordnung der Kammer (insbesondere §§ 2 und 3 FBO) sowie die aktuelle Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin bezüglich der Zielgruppe von Fortbildungsveranstaltungen zu beachten. Gemäß dem Gerichtsurteil der 9. Kammer vom 17.11.2015 (Aktenzeichen VG 9 K468.13) hat sich eine zertifizierte Fortbildungsveranstaltung an ein berufliches Fachpublikum zu richten. Ab sofort wird die PTK Berlin daher bei Anträgen, bei denen die Frage nach den Zielgruppen berührt wird, Teilnehmerlisten bzw. entsprechende Anmeldelisten mit den einschlägigen Angaben über die Berufstätigkeit ggf. vorab zur Überprüfung der Zertifizierungsfähigkeit anfordern. Lesen Sie bitte hierzu folgendes Infoblatt:
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