Soeben hat die Psychotherapeutenkammer Berlin erfahren, dass nach dem letzten Gespräch mit Dr. Eva Högl, Bundestagsabgeordnete der SPD mit Wahlkreis in Berlin, Frau Dr. Högl das Anliegen der Psychotherapeutenkammer Berlin in Briefen an sieben verschiedene, politisch maßgebliche Stellen dargelegt hat, u. a. an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Bundestagsausschuss für Gesundheit sowie fünf weitere Stellen, jeweils mit der Darstellung der benachteiligenden Situation in Berlin. Diese in Berlin bestehende, von der anderer Bundesländer abweichende Regelung eines Versogungswerkes für die Psychotherapeuten sei unverständlich und bedürfe der Klärung.
Die Briefe sind bestätigt, die schriftliche Beantwortung steht noch aus. Frau Dr. Högl hat jedoch zugesagt, bei Vorliegen der Antwortschreiben einen Termin mit der Psychotherapeutenkammer Berlin zu vereinbaren und den weiteren Verlauf zur Errichtung eines Versorgungswerkes für die Berliner Psychotherapeuten positiv und engagiert zu begleiten. In einer Nachricht an den Versorgungswerkbeauftragten der Kammer Herrn Malkowsky schreibt Frau Dr. Högl:
"Nach unserem Gespräch habe ich mich wie vereinbart sofort um die Angelegenheit eines Versorgungswerkes in/ für Berlin gekümmert. Ich hoffe sehr, dass eine für alle Beteiligten und Betroffenen gute Lösung gefunden werden kann. Leider gibt es bis heute kein Ergebnis meiner Bemühungen und Gespräche, aber ich sage Ihnen zu, dass ich mich gleich nach der Wahl weiter darum kümmern werde. Wir bleiben diesbezüglich in Kontakt!"
Damit ist das Anliegen der Psychotherapeutenkammer Berlin angekommen, die SPD hat gehandelt, unsere Bemühungen wachzurütteln waren soweit erfolgreich!
Seit 1999 sind die Berliner Psychotherapeuten per Gesetz Pflichtmitglieder der Psychotherapeutenkammer Berlin. Alle heilberufsständischen Kammern im Land Berlin haben sich gemäß Berliner Kammergesetz u.a. auch um die Altersversorgung ihrer Mitglieder im Rahmen von Versorgungswerken zu kümmern. Am 5. Oktober 1999 wurde jedoch auf Veranlassung der Berliner SPD ein Zusatz in das Berliner Kammergesetz eingebracht, der der Psychotherapeutenkammer Berlin die Schaffung einer solchen Einrichtung zur Altersversorgung faktisch verbot. Damit sind die Psychotherapeuten gegenüber den ärztlichen und zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen, gegenüber der Apothekerkammer und der Tierärztekammer und auch gegenüber den Psychotherapeuten aller anderen Bundesländer schlechter gestellt.