Psychotherapeutengesetz - 01.01.1999
Nach 20jähriger Diskussion trat am 01.01.1999 das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Kraft. Dieses regelt den Beruf der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Es entstanden zwei staatlich anerkannte neue Heilberufe:
- Psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen (PP), die Erwachsene und Kinder behandeln dürfen, und
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen (KJP), die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren behandeln.
Seitdem ist der Titel "Psychotherapeut/Psychotherapeutin" geschützt. Durch das Gesetz wurde die rechtliche Gleichstellung von Menschen mit somatischen und psychischen Störungen erreicht und auch das Erstzugangsrecht der Patientinnen und Patienten zum Psychotherapeuten erreicht.
Verankerung im Berliner Kammergesetz seit September 1999
Am 23.09.1999 beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus die Erweiterung der bisherigen Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte) im Berliner Kammergesetz. Damit war der Weg frei für den Aufbau einer "Psychotherapeutenkammer" im Land Berlin.
Wahl des ersten Vorstandes im Jahr 2001
Der erste Vorstand der Psychotherapeutenkammer Berlin wurde am 26.09.2001 gewählt. Berlin war damit nach Niedersachsen und Bremen das dritte Bundesland mit einer Psychotherapeutenkammer.
Bezug der Geschäftsstelle am Kurfürstendamm
Am 15.05.2002 richtete die Psychotherapeutenkammer Berlin ihren ersten politischen Empfang in eigenen Räumen am Kurfürstendamm 184 aus und feierte mit den Mitgliedern die Kammergründung.
Inzwischen hat sich die Psychotherapeutenkammer Berlin etabliert. In der Geschäftsstelle arbeiten heute rund 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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