Den KJP-Ausschuss gibt es seit 2013, der 4. Legislaturperiode der PTK Berlin. Er ist jetzt in seiner 3. Legislatur tätig. Im KJP-Ausschuss arbeiten Kolleg:innen aus unterschiedlichen Versorgungsbereichen (Klinik, ambulante Praxis, Legastheniezentrum, Erziehungsberatungsstelle, Lehre, Supervision, Ausbildung) und mit verschiedenen Fachkunden (Tiefenpsychologisch fundierte Therapie, analytische Therapie, Verhaltenstherapie, systemische Therapie). Der Austausch mit dem Vorstand wird durch die Mitarbeit zweier Vorstandsmitglieder sichergestellt.
Der KJP-Ausschuss versteht sich als ein Versorgungsausschuss. Es werden Themen behandelt, die sich mit der psychotherapeutischen Versorgung der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien beschäftigen. Das beinhaltet für uns auch die Bedingungen der Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen einzubeziehen, wie z.B. die der Schule. Durch die Corona-Pandemie sind die seit langen bestehenden Mängeln in der psychosozialen Versorgung der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien eklatant zu Tage gekommen.
Auf Initiative des KJP-Ausschusses wurde erreicht, dass die Senatsverwaltung für Schulen im Dezember 2015 ein Schreiben an alle Schulen schickte, dass Schüler*innen auf Antrag ihrer Eltern für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung vom Schulunterricht befreit werden können. Diese Möglichkeit wurde im November 2021 von der Senatsverwaltung erneut bekräftigt. Auf Antrag des KJP-Ausschusses wurde 2015 die Position eines*r Kinderschutzbeauftragten geschaffen.
Zu fachlich und berufspolitisch aktuellen Themen hat es zahlreiche Veranstaltungen gegeben, wie z.B. zum Kinderschutz, „Kindertherapie bei strittiger Scheidung der Eltern“ und „Die Lebenssituation von Kindern in Regenbogenfamilien und queeren Familien“. Über die Veranstaltungen ist es uns auch ein Anliegen, Kontakt zu Ihnen als Kammermitglieder zu bekommen. Mit Artikeln im Psychotherapeutenjournal und im Kammerbrief informieren wir über wichtige Themen und Veranstaltungen.
Der KJP-Ausschuss wird sich in der laufenden Legislatur mit allen in die Versorgung von Kindern und Jugendlichen eingebundenen Gesetzen wie dem SGB V (Komplexbehandlungsrichtlinie KiJu, Bedarfsplanung u.a.), dem SGB VIII (Hilfen zur Erziehung, insbesondere eine Verbesserung der Bedingungen für KJHG-Therapien) und dem Mangel in der Schule (es fehlen Kleinlerngruppen und schulergänzende Projekte, u.a.) beschäftigen. In Zusammenarbeit mit dem Vorstand werden wir Forderungen an die Politik formulieren. Wir werden einen kritischen Blick auf Gesetzesvorhaben und deren Umsetzung werfen, wie z. B. dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), bezogen auf die psychotherapeutische Versorgung (KJHG-Therapien) von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen.
Die Musterweiterbildungsordnung für Psychotherapeut:innen ist seit Jahren ein wichtiges Thema in Bezug auf den Beruf des KJP und wird es auch weiter bleiben. Nach Wegfall der pädagogischen Zugangsvoraussetzungen für den Erwerb der Fachkunde zum KJP besteht die begründete Sorge, dass die zukünftigen Masterabsolvent:innen mit Approbation weniger Interesse an einer Weiterqualifizierung zum KJP haben könnten. Bereits seit einigen Jahren zeigt sich ein Rückgang der KJHG-Therapeut:innen in allen Berliner Bezirken.
Anregungen auch von Ihnen sind uns willkommen. Bei Interesse an der Ausschussarbeit erreichen Sie uns unter: info@psychotherapeutenkammer-berlin.de
Jacqueline Moreau, Ausschusssprecherin
Nov. 2023
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