Im Jahr 2004 wurde von der Kammer eine erste Kommission KJHG einberufen, welche sich aus Vertreter:innen unterschiedlicher ambulanter und stationärer Kinder- und Jugendhilfebereichen, sowie zeitweise auch aus Vertreter*innen von Ausbildungsinstituten zusammensetzte und zum Ziel hatte, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu verbessern sowie Grundlagen zur Sicherung der Qualität zu schaffen. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf die Standards für die Anforderungen für Psychotherapie in der Jugendhilfe unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Kindesschutz und der Kindeswohlgefährdung gelegt und Module für ein Rahmencurriculum als curriculare Fortbildung zu entwickeln, in denen die Spezifika dieser Psychotherapie abgebildet werden. Die Kommissionsarbeit umfasste ebenfalls den Themenkreis "Kindeswohlgefährdung" und "Kinderschutz".
Folgende Arbeitsaufträge wurden erfüllt:
- Erarbeitung von Abgrenzungskriterien zwischen Psychotherapie nach SGB V und SGB VIII (KJHG) ►Link
- Aufstellung von zu erfüllenden Qualitätsmerkmalen ambulanter Psychotherapien im Rahmen der Jugendhilfe nach §§ 27 und 35a SGB VIII ►Link
- Theoretisches Fortbildungscurriculum für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die im Rahmen der Jugendhilfe Psychotherapie durchführen möchten ►Link
Im Jahr 2023 wurde erneut eine Kommission KJHG durch den Vorstand der PTK Berlin beauftragt, welche die Ziele verfolgt, die Psychotherapie nach SGB VIII zu sichern, den Bereich der Psychotherapie nach KJHG für den Nachwuchs attraktiv zu gestalten und die Integration der Qualifikation für KJHG-Psychotherapie in die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen vorzunehmen.
Der Kommission KJHG gehören neben der Leiterin Anna Heike Grüneke (Vorstand) die folgenden Personen an:
- Margarita Bernal
- Dorothee Hillenbrand
- Dr. Gisa Kimont
- Monka Nehring
- Wolfgang Nutt
- Joachim Radtke
- Norbert Rosansky
- Uwe Spindler
- Tanja Jacobi (Vertretung der Geschäftsstelle der PTK Berlin)
Parallel zur 2004 gegründeten Kommission KJHG wurde eine AG (AG KJHG) einberufen, die aus den Verbänden der Leistungserbringer besteht, die mit dem Senat einen Trägervertrag zur Psychotherapie in der Jugendhilfe vorweisen können. Unter der Moderation der Kammer wurden bis 2009 die Verhandlungen mit der Senatsverwaltung bezüglich der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung im Rahmen des Berliner Rahmenvertrages Jugend (BRVJ) begleitet.
Derzeit arbeitet die AG KJHG an der Finalisierung von Vorschlägen zu einer Aktualisierung des BRVJ.
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