Hier finden Sie die Grundlagen für die Beurteilung der Anforderungen an eine gutachtliche Tätigkeit von Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen als Sachverständige in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:
- Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht
- Aussagepsychologische Begutachtung
- Familienrecht und SGB VIII
- Sozialrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht
- Neuropsychologie
Neben den Inhalten der curricularen Fortbildung werden in der Fortbildungsrichtlinie für Sachverständige auch die Anforderungen für eine Anerkennung dieser Fortbildung festgelegt.
Nach erfolgreicher Anerkennung können Interessierte auf der Liste der Sachverständigen aufgenommen werden.
Wege der Anerkennung zur*zum Sachverständigen
- I. Übergangsregelungen nach § 8 RL
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Antragsformular und Anlage:
- II. Gleichwertigkeitsprüfung: Anerkennung eines Curriculums
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Antragsformular und Anlagen:
- III. Anerkennung der Qualifikation zur*zum Fachpsycholog*in für Rechtspsychologie/BDP
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Antragsformular und Anlagen:
Wenn Sie bereits auf der Liste der Sachverständigen aufgenommen wurden und Ihre Eintragung zum Ablauf der fünf Jahre verlängern möchten, nutzen Sie bitte das folgende Formular:
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