Fortbildungspflicht für Psychotherapeut*innen
Um Psychotherapie auf hohem Niveau durchführen und weiterentwickeln zu können, bilden sich PP und KJP regelmäßig fort. Nach § 1 Fortbildungsordnung (FBO) sind sie zur Fortbildung verpflichtet. Hier haben wir Ihnen alle wichtige Informationen rund um das Thema Fortbildung zusammen gestellt:
- Fortbildungsordnung (FBO)
- Fortbildungskategorien und Punkte (Anlage 1 der FBO)
- Kammerinterne Qualitätszirkel
- Informationsblatt zum Fachpublikum (Zertifizierung)
Fortbildungspflicht für PP und KJP in Krankenhäusern:
- Regelung zur Fortbildung von PP und KJP im Krankenhaus
- G-BA-Beschluss zur Fortbildungen von PP und KJP im Krankenhaus
Fortbildungsverpflichtung für PP und KJP mit einem befristeten Trägervertrag der Senatsverwaltung für BJW im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII/ KJHG) für ambulante Psychotherapie als Erziehungshilfe oder Eingliederungshilfe
Anerkennung von Berufs- und Fachverbänden
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