Wenn Sie einen ersten auf fünf Jahre befristeten Trägervertrag mit der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie abschließen wollen, um Leistungen nach SGB VIII erbringen zu können, müssen Sie der Geschäftsstelle der PtK Berlin gegenüber nachweisen, dass Sie die Module 1 und 2 (siehe unten) absolviert haben. Nach erfolgter Prüfung wird Ihnen eine Bescheinigung über die Absolvierung des theoretischen Curriculums ausgestellt. Diese können Sie dann neben anderen geforderten Dokumenten („Information zum Abschluss von Trägerverträgen“) bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vorlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie auch für den Nachweis sogenannter „kammerzertifizierter Äquivalente“ einen Nachweis durch die PtK Berlin benötigen. Gerne können Sie uns diesbezüglich kontaktieren.
In diesem ersten Trägervertrag müssen Sie dann min. zwei Fälle nach §§27 bzw. 35a SGB VIII mit je 80-100 Behandlungsstunden behandeln, die jeweils durch eine*n von der Psychotherapeutenkammer anerkannte*n Supervisor*in begleitet werden.
Kammerzertifizierte Supervisionen finden Sie im Veranstaltungskalender nach Eingabe des Stichwortes „KJHG“ im Feld Titel / Modul und Anwendung des Befehls „Filtern“.
Weiterführende Informationen finden Sie in der nachfolgenden Dokumentensammlung.
Bitte beachten Sie, dass das „Handbuch von Psychotherapie in der Jugendhilfe“ einige Informationen enthalten kann, die ggf. nicht aktuell sind, da es zuletzt 2019 aktualisiert wurde. Jedoch vermittelt es einen umfangreichen Überblick zum Versorgungsfeld der KJHG-Psychotherapien, sodass es weiterhin verfügbar ist.
Die Ansprechperson in der Geschäftsstelle der PTK Berlin ist Frau Tanja Jacobi, 030 - 887140 – 13, jacobi@psychotherapeutenkammer-berlin.de
Die Informationen als pdf:
- Curriculare Fortbildung "Psychotherapie in der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII"
- „KJHG – Infos auf einen Blick“
- Information zum Abschluss von Trägerverträgen
- Handbuch Psychotherapie in der Jugendhilfe
- Qualitätsmerkmale bei der Durchführung ambulanter Psychotherapien im Rahmen der Jugendhilfe
- Indikationskriterien für Psychotherapie in der Jugendhilfe
- Psychotherapie im Kinder- und Jugendhilferecht - Gutachten von Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Wiesner
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