Stand: 20.03.2025
Zu unterscheiden ist die Fortbildungs- von der Nachweispflicht. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie nachweispflichtig sind, fragen Sie zunächst bei Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in nach und/oder wenden Sie sich an die Psychotherapeutenkammer Berlin. Weitere Angaben finden Sie hier:
- alle Vertragspsychotherapeut*innen (KV-zugelassen, ermächtigt, angestellt in medizinischen Versorgungszentren (MVZ), bei einem*einer Vertragspsychotherapeut*in, in einer Berufsausübungsgemeinschaft oder im Job-Sharing arbeitend (§ 95d SGB V))
- in Krankenhäusern (zugelassen nach § 108 SGB V) angestellte Psychotherapeut*innen
- Inhaber*innen von befristeten Trägerverträgen für Leistungen nach KJHG gegenüber der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie (SGB VIII; Vorgabe für eine Verlängerung eines Trägervertrages)
In der Regel können Sie der Nachweispflicht über die Einreichung des sogenannten Fortbildungszertifikates nachkommen.
- Fortbildungspflicht
Approbierte Psychotherapeut*innen haben die Pflicht, sich regelmäßig fortzubilden. Die Pflicht leitet sich aus dem Berliner Heilberufekammergesetz sowie der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Berlin ab.
- Nachweispflicht
Die Nachweispflicht ist sozialrechtlich geregelt und gilt für
- alle Vertragspsychotherapeut*innen (KV-zugelassen, ermächtigt, angestellt in medizinischen Versorgungszentren (MVZ), bei einem*einer Vertragspsychotherapeut*in, in einer Berufsausübungsgemeinschaft oder im Job-Sharing arbeitend (§ 95d SGB V)
- in Krankenhäusern (zugelassen nach § 108 SGB V) angestellte Psychotherapeut*innen
- Inhaber*innen von befristeten Trägerverträgen für Leistungen nach KJHG gegenüber der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie (SGB VIII; Vorgabe für eine Verlängerung eines Trägervertrages)
In der Regel können Sie der Nachweispflicht über die Einreichung des sogenannten Fortbildungszertifikates nachkommen.
Sie benötigen ein Fortbildungszertifikat, wissen jedoch nicht, für welchen Zeitraum?
- Wenn Sie die Nachweispflicht gegenüber der KV Berlin zu erfüllen haben, können Sie Ihren individuellen Nachweiszeitraum nach Anmeldung im Online-Portal einsehen.
- Wenn Sie ihre einen befristeten Trägervertrag mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie haben, wenden Sie sich an die*den zuständige*n Sachbearbeiter*in der Senatsverwaltung (Hinweis: in der Regel die Person, mit der Sie den Vertrag verhandelt haben); bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an zertifizierung@psychotherapeutenkammer-berlin.de.
Veranstaltungen, die von der Psychotherapeutenkammer Berlin als Fortbildungsveranstaltung zertifiziert worden sind finden Sie hier.
Der Veranstaltungskalender ist öffentlich und erfordert kein vorheriges Log-In.
Sie möchten sich in das Fortbildungsportal einloggen? Der Link lautet: https://www.ptk-berlin.de/fortbildung/Account/Login. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben oder sich erstmalig registrieren wollen, können Sie diesen Link ebenfalls nutzen.
- 1. Wozu dient das Online-Punktekonto?
Das Punktekonto wird von der Kammer als Serviceleistung bereitgestellt und dient zu Dokumentationszwecken.
Die Mitglieder der PtK Berlin führen dieses eigenständig und können von der Psychotherapeutenkammer Berlin oder anderen Landespsychotherapeutenkammern zertifizierte Veranstaltungen dort mit einem Nachweis über die Teilnahme (PDF) eintragen.Eine Prüfung im Rahmen der Anerkennung für das Fortbildungszertifikat findet erst bei Beantragung des Fortbildungszertifikates, oder, im Falle von nicht durch Landespsychotherapeutenkammern zertifizierten Veranstaltungen, fortlaufend auf Antrag des Kammermitgliedes statt.
- 2. Wie beantrage ich ein Online-Punktekonto?
Um Zugriff auf Ihr Punktekonto zu erhalten, können Sie eigenständig eine Registrierung durchführen:
https://www.ptk-berlin.de/fortbildung/RegistrierungPTK
Derzeit (Stand 20.03.25) kann es zu Fehlern bei der Registrierung kommen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall mit Angabe der Fehlermeldung an zertifizierung@psychotherapeutenkammer-berlin.de.
- 3. Welche Veranstaltungen sind relevant und woran erkenne ich, dass eine Veranstaltung zertifiziert war?
Die Fortbildung kann anerkannt werden, wenn sie von einer deutschen Landespsychotherapeutenkammer zertifiziert worden ist. Wenn die Veranstaltung von einer Landesärztekammer zertifiziert wurde und den Kriterien der jeweils gültigen Fortbildungsordnung entspricht, ist eine Anerkennung auf Antrag möglich. Eine gebührenpflichtige Prüfung auf Anerkennung einer nicht zuvor zertifizierten Veranstaltung ist ebenfalls möglich.
Ob eine Veranstaltung zertifiziert ist, ist auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt (i. d. R. eine Akkreditierungsnummer/Zertifizierungs- bzw. Veranstaltungsnummer [VNR], die Anzahl der Punkte und der Name der Kammer, die zertifiziert hat). Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Veranstaltung zertifiziert ist, fragen Sie bitte direkt bei dem*der Veranstalter*in nach.
- 4. Was versteht man unter einem Fortbildungszertifikat?
Einen Nachweis über die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen, die mit min. 250 Punkten bewertet sind. Dabei können maximal 50 Fortbildungspunkte Fachliteraturstudium durch eine beim Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikates unterzeichnete Selbsterklärung berücksichtigt werden. Das Fortbildungszertifikat kann vorgelegt werden, um der Nachweispflicht (s. o.) nachzukommen.
- 5. Können für das Fortbildungszertifikat auch sogenannte CME-Fortbildungen anerkannt werden?
Eine Berücksichtigung von Fortbildungsveranstaltungen des Typs Kategorie D kann mit bis zu 20 Punkten pro Jahr erfolgen. Handelt es sich dabei nicht von Landespsychotherapeutenkammern (z.B. durch Ärztekammern) zertifizierte Fortbildungsmaßnahmen, kann die Teilnahme auf Antrag als Fortbildung anerkannt werden, sofern die Fortbildungsmaßnahme den Anforderungen der Fortbildungsordnung der PtK Berlin entspricht. Hierfür sind aussagekräftige Nachweise über Inhalt und Art der Fortbildung vorzulegen, die es gestatten, die Einhaltung der Anforderungen der Fortbildungsordnung zu prüfen.
- 6. Bekomme ich ein Fortbildungszertifikat automatisch, wenn ich mehr als 250 Fortbildungspunkte habe?
Nein. Auch, wenn Ihr Punktekontoauszug bereits mehr als 250 Fortbildungspunkte ausweist, muss das Fortbildungszertifikat beantragt werden. Denn erst mit dem Antrag teilen Sie uns den Stichtag und den Zeitraum mit, für den der Fortbildungsnachweis geprüft werden soll. Außerdem geben Sie mit dem Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikates eine Selbsterklärung zum Selbststudium von Fachliteratur ab.
- 7. Wenn ich mehr als 250 Punkte nachgewiesen habe, kann ich diese später anrechnen lassen?
Nein. Eine Übertragung von Punkten in einen darauffolgenden nachweispflichtigen Zeitraum ist nicht möglich.
- 8. Was passiert mit den Fortbildungspunkten, wenn ich umziehe und die Psychotherapeutenkammer wechsele?
Wenn Sie aus der PtK Berlin ausscheiden, erhalten Sie von uns einen Auszug aus Ihrem Punktekonto, den Sie bei Bedarf bei Ihrer zuständigen Landespsychotherapeutenkammer einreichen können. Eine automatische elektronische Übermittlung der Punkte ist leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass nur von Ihnen im Punktekonto hinterlegte Veranstaltungen auf einem solchen Auszug aufgeführt werden können.- 9. Verlängert sich meine Nachweispflicht, wenn ich im aktuellen nachweispflichtigen Zeitraum meine Kassenzulassung ruhen bzw. mich von meinem Arbeitgeber beurlauben lasse (z. B. wegen Krankheit oder Elternzeit)?
Bei nachgewiesener Unterbrechung der Berufstätigkeit verlängert sich der Fünfjahreszeitraum entsprechend. Der Nachweis über die Fehlzeiten muss durch geeignete Belege erfolgen. Verlängerungen des sozialrechtlichen Nachweiszeitraums werden bei Vorlage entsprechender Nachweise auch für das Zertifikat der Psychotherapeutenkammer Berlin anerkannt. Bitte wenden Sie sich zunächst an die Stelle bzw. den*die Arbeitgeber*in, gegenüber der*dem Sie nachweispflichtig sind.
- 10. Ich bin Sprecher*in/Leiter*in einer durch die PtK Berlin zertifizierten Intervision/Selbsterfahrung/Supervision/Qualitätszirkel. Wie berechne ich die Fortbildungspunkte für die Teilnehmer*innen?
Eine Einheit = 45 Minuten entsprechen 1 Fortbildungspunkt. Überzählige Minuten, auch mehrerer aufeinander folgender Veranstaltungen (z. B. regelmäßige Termine von 60 Minuten), können nicht miteinander verrechnet werden. Die Fortbildungsordnung sieht keine Vergabe von halben Punkten vor.
- 11. Ich leite eine Einzel- bzw. Gruppensupervision, -selbsterfahrung oder bin Dozent*in - was muss ich beachten?
Um Fortbildungspunkte für die Leitung einer Supervision bzw. Selbsterfahrung mit approbierten Teilnehmenden zu erhalten, muss die Veranstaltung durch die PtK Berlin zertifiziert worden sein. Bitte beantragen Sie daher eine Zertifizierung der Supervision bzw. der Selbsterfahrung bei uns.
Die entsprechenden Kriterien finden Sie in der aktuellen FBO der PtK Berlin.
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