Durch eine Weiterbildung können nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erlangt werden.
Bitte beachten Sie, dass zwei unterschiedlich geregelte Weiterbildungen je nach Art der Approbation bestehen:
Wenn Sie ein Masterstudium mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie abgeschlossen und unmittelbar im Anschluss die Approbationsprüfung abgelegt haben, dann gelten für Sie die Regeln der „Weiterbildung für Psychotherapeut*innen“. Bitte wählen Sie auch diesen Link, wenn Sie einen Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte nach der „neuen“ Weiterbildungsordnung stellen wollen.
Weiterbildung für Psychotherapeut*innen
Wenn Sie nach einem Master- oder Diplomstudium eine Ausbildung als Psychologische*r Psychotherapeut*in (PP) oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (KJP) absolviert und im Anschluss an diese die Approbation erlangt haben, gelten für Sie die Regeln der „Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen“. Bitte wählen Sie auch diesen Link, wenn Sie einen Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte nach der „alten“ Weiterbildungsordnung stellen wollen.
Wenn Sie Fragen zur Weiterbildung für Psychotherapeut*innen oder aber zur Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeut*innen/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen haben (z. B. Anerkennung als Weiterbildungsstätte, zugelassene Weiterbildungsstätten u. a.), nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:
Tanja Jacobi
Referatsleitung Fort- und Weiterbildung
E-Mail: jacobi@psychotherapeutenkammer-berlin.de
Malgorzata Janik-Wasmund
E-Mail: weiterbildung@psychotherapeutenkammer-berlin.de
Bitte beachten Sie auch unsere telefonischen Sprechzeiten im Bereich der Weiterbildung:
Mo. 10:00 - 12:00 Uhr und Do. 9:00 - 11:00 Uhr
Telefon: 030 / 88 71 40 50
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