Die Psychotherapeutenkammer Berlin sucht zum 01.05.2017 eine/n Leitenden Sekretär/in mit Assistenzfunktion für die Geschäftsführung. Die Stelle umfasst 29 Stunden und wird unbefristet besetzt. Bei Interesse freuen wir uns über Ihre Bewerbung - ausschließlich per eMail - bis zum 31.01.2017. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung ...
Aktivitäten zur psychischen Gesundheit von Geflüchteten, Entwicklungen in der psychotherapeutischen Versorgung anderer Mitgliedsländer, europäische Regelungen im Bereich E- und M-Health und ein Blick nach den USA sowie die Aussichten für das US-Gesundheitssystem nach der Wahl von Donald Trump, das sind die Schwerpunkte der aktuellen EuropaNews der Bundespsychotherapeutenkammer... Lesenswert!
Aus aktuellem Anlass hier der Link zum Berliner Krisendienst: www.berliner-krisendienst.de - Wenn es Ihnen, liebe Mitglieder, möglich ist, ab sofort bis ins neue Jahr hinein psychotherapeutische Unterstützung zu leisten, melden Sie sich bitte dort!
Am 16.02.2017 findet in der Psychotherapeutenkammer Berlin am Kurfürstendamm ein interessanter Vortrag zum Thema: "Notfallpsychologie" statt. Hierfür konnten wir die renommierte Psychologin und Beraterin Renate Grønvold-Bugge aus Norwegen als Referentin gewinnen. Nach den Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya im Juli 2011 wurde sie als Mitarbeiterin des Zentrums für Krisenpsychologie als Beraterin der Regierungsparteien herangezogen und gilt in Norwegen als gefragte, kompetente Beraterin nach großen Unfällen, bzw. Katastrophen. Mehr Informationen, Einladung und Programm finden Sie anbei.
Die Umsetzung der Auflage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist erfolgt: Ab dem 1. April 2017 ist von Psychotherapeuten grundsätzlich eine Sprechstunde anzubieten. Psychotherapeuten mit einem ganzen Praxissitz haben zukünftig Sprechstundentermine von in der Regel mindestens 100 Minuten pro Woche anzubieten. Bei Psychotherapeuten mit einem halben Praxissitz sind es mindestens 50 Minuten. Diese Verpflichtung gilt für alle PT und KJP sowie Fachärzte, die über eine Abrechnungsgenehmigung für eine Richtlinienpsychotherapie verfügen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können jedoch mehr oder weniger Sprechstundenzeiten vorschreiben... Festgelegt wurde auch der Umfang, in dem psychotherapeutische Praxen telefonisch erreichbar sein müssen. Weitere Informationen hierzu, den Beschluss des G-BA zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie vom 24. November 2016 sowie die Vorabfassung der PT-Richtlinie finden Sie hier.
Die 13. Landesgesundheitskonferenz fand unter dem Titel "Gesundheitsförderung ja! Aber wie? Was wir gemeinsam für mehr Qualität, Nachhaltigkeit und Angebotsvielfalt tun wollen" statt. Fragen der Entwicklung und Sicherung von Qualität und der Wirksamkeit von gesundheitsförderlichen Angeboten standen im Mittelpunkt.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) finanziert für fünf Jahre die therapeutische Behandlung eigenmotivierter pädophiler Menschen im Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden". Was der Bundestag bereits am 10.11.2016 beschlossen hat, wurde am 25.11. vom Bundesrat bestätigt: Mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)" wird der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab dem 1.1.2017 damit beauftragt, ein entsprechendes Modellvorhaben zu finanzieren.
Das Berliner IGES-Institut hat zusammen mit Prof. Dr. Frank Jacobi ein neues Konzept zur bedarfsgerechten Planung von psychotherapeutischen Praxen entwickelt. Bertelsmann Stiftung und BPtK hatten dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Auch der Gesetzgeber hält eine Reform der bisherigen Bedarfsplanung für notwendig. Er hat den Gemeinsamen Bundesausschuss damit beauftragt, bis zum 1. Januar 2017 eine "bedarfsgerechte Versorgung", insbesondere für die Psychotherapeuten, zu entwickeln und dabei die Sozial- und Morbiditätsstruktur zu berücksichtigen. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer sowie eine Ausgabe BPtK-Spezial, die sich diesem Thema ausführlich widmet.
Der Film "Wo bist Du?" der Regisseurin Andrea Rothenberg gibt Kindern psychiatrieerfahrener Eltern eine Stimme. Sie berühren mit ihren ungehörten Geschichten und unterdrückten Gefühlen. Auch Psychiater und Therapeuten kommen zu Wort und bringen Licht ins Dunkel.
Ein Viertel der Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie und der Kinder- und Jugendpsychiatrie verfügt nicht über ausreichend ärztliches und psychotherapeutisches Personal, um die Vorgaben der Psych-PV zu erfüllen. Besonders dramatisch ist die Situation in der Pflege. Nur knapp die Hälfte der psychiatrischen Krankenhäuser verfügt noch über ausreichend Pflegepersonal, gemessen an der Psych-PV. Nun ist der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, bis zum 30. September 2019 verbindliche Personalvorgaben für eine leitlinienorientierte Versorgung in den Einrichtungen zu beschließen. Außerdem müssen die Kliniken ab dem 1. Januar 2017 gegenüber den Kostenträgern nachweisen, ob sie die Gelder, die sie für Personal verhandelt haben, auch vollständig für diesen Zweck verwendet haben. Dies wird Transparenz darüber, mit welchem Personal Patienten in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern behandelt werden, schaffen.
Viele körperliche Erkrankungen benötigen eine psychotherapeutische Mitbehandlung. Psychotherapie kann die Krankheitsbewältigung, das Krankheitsmanagement und die Gesundung bei körperlichen Leiden erheblich verbessern. Wie sollten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dafür qualifiziert sein? Hierzu fand am 13. Oktober 2016 eine Tagung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in Berlin statt, zu der die Landespsychotherapeutenkammern, Bundesdelegierte des Deutschen Psychotherapeutentages und psychotherapeutische und ärztliche Berufs- und Fachgesellschaften eingeladen waren.