Die BPtK kritisiert, dass die Vergütungen für Sprechstunde und Akutbehandlung erst in letzter Minute geregelt werden. Der Bewertungsausschuss will darüber aller Voraussicht nach erst heute entscheiden. Die Psychotherapeuten sollen die neuen Leistungen aber bereits ab 1. April anbieten. Da Sprechstunde und Akutbehandlung zeitlich und koordinativ höhere Anforderungen an PsychotherapeutInnen als normale Therapiestunden stellen, müssen sie auch entsprechend honoriert werden, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. Anbei die Pressemeldung der BPtK.
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