Weiterbildung wird ausschließlich (a) in dafür ganz oder teilweise kraft Gesetzes ermächtigten oder (b) durch die Psychotherapeutenkammer zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt. Die Weiterbildung findet unter Anleitung von sogenannten Weiterbildungsbefugten statt.
Im Folgenden finden Sie drei Verzeichnisse, getrennt nach den in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Gebieten.
Bitte beachten Sie, dass eine Anrechnung auf die Weiterbildung nur bei den dort aufgeführten Einrichtungen unter Anleitung der dort benannten Weiterbildungsbefugten möglich ist.
Es müssen min. 2 Jahre ambulant und min. 2 Jahre stationär sowie ein weiteres Jahr in der institutionellen, stationären oder ambulanten Versorgung absolviert werden. Im ambulanten oder stationären Versorgungsbereich kann der Befugnisumfang maximal 36 Monate, im institutionellen maximal 12 Monate betragen. Diese Angaben beziehen sich auf eine Weiterbildung in Vollzeit.
Die Verzeichnisse werden fortlaufend ergänzt, sobald eine Einrichtung durch den Vorstand der PtK Berlin zugelassen und die Weiterbildungsbefugnisse erteilt worden sind.
- Gebietsweiterbildung Psychotherapie für Erwachsene
- Gebietsweiterbildung Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
- Gebietsweiterbildung Neuropsychologische Psychotherapie
(Das Verzeichnis wird zur Verfügung gestellt, sobald eine Einrichtung durch den Vorstand der PtK Berlin zugelassen und die Weiterbildungsbefugnisse erteilt worden sind)
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