Hier finden Sie die Regelungen der Weiterbildung, welche für Psychologische Psychotherapeut*innen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) bestehen, die eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung besitzen.
Derzeit ist eine Weiterbildung in den folgenden Bereichen möglich:
- Klinische Neuropsychologie
- Systemische Therapie
- Gesprächspsychotherapie
Bitte beachten Sie, dass derzeit auf Bundesebene eine Reformierung der Musterweiterbildungsordnung für PP und KJP erfolgt. Mit einer Anpassung der Weiterbildungsordnung für PP/KJP der PTK Berlin ist frühestens im Herbst 2023 zu rechnen.
Rechtliche Grundlagen der Weiterbildung
Bereiche
- 1. Klinische Neuropsychologie
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Antragsformulare für Weiterbildungsbefugte und -stätten:
Antragsformular und Anforderungskriterien für Erteilung einer Zusatzbezeichnung:
Bitte beachten Sie als Orientierungshilfe die folgenden Dokumente über die Anforderungskriterien bei der Erstellung eines Neuropsychologischen Berichts und der Erstellung von Neuropsychologischer Gutachten bzw. Darstellungen in Gutachterform sowie die diesbezügliche Verwaltungsvorschrift. Die Veröffentlichung der Dokumente erfolgt auf Grundlage der GNP-Richtlinien. Die markierten Ergänzungen durch den WBA der PTK Berlin wurden freundlicherweise von Dr. DP Thomas Guthke, Vorsitzender der GNP e.V., genehmigt.
- 2. Systemische Therapie
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Antragsformulare für Weiterbildungsbefugte und -stätten:
Antragsformular und Anforderungskriterien für Erteilung einer Zusatzbezeichnung:
- 3. Gesprächspsychotherapie
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Antragsformulare für Weiterbildungsbefugte und -stätten:
Antragsformular für Erteilung einer Zusatzbezeichnung:
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