Am 30.11.2013 hat die Delegiertenversammlung einstimmig eine Stellungnahme zum Koalitionsvertrag beschlossen: Die Psychotherapeutenkammer Berlin begrüßt, dass sich die Koalitionspartner für die zukünftige Bundesregierung in ihren Verhandlungen ausführlich mit der Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland beschäftigt haben.
www.berlin.de: Das gemeinsame Landesgremium für das Land Berlin hat heute für die ambulante Bedarfsplanung ein Konzept zur Versorgungssteuerung auf Ebene der 12 Berliner Bezirke beschlossen.
Eine erneute anwaltschaftliche Anfrage beim Landesverwaltungsgericht ergab, dass sich das Gericht bis zum Ende diesen Jahres mit der Frage der Einrichtung eines Versorgungswerks befassen wird. Damit wird eine endgültige Entscheidung zu den Möglichkeiten der Berliner Kammer sich einem Versorgungswerk anzuschließen getroffen.
bptk.de: Anfang Juli trat der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf und zum Sonderbedarf in Kraft. Dabei lehnte der G-BA die Forderung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ab, einen Sonderbedarfstatbestand an fremdsprachiger Psychotherapie zu schaffen.
Seit dem 1.1.2013 werden die genehmigungspfichtigen psychotherapeutischen Leistungen extrabudgetär direkt von den Krankenkassen erstattet. Das bedeutet, dass die reguläre Richtlinienpsychotherapie und die dazugehörigen probatorischen Sitzungen ohne Budgetierung mit festen Preisen bezahlt werden.
Anlässlich unserer Mitgliederversammlung am 08.03.2013 wurde nach dem 10-Punkteprogramm zur psychotherapeutischen Versorgung in Berlin gefragt. Mit diesem 10-Punkteprogramm will sich die PTK Berlin aktiv in die gesundheitspolitische Debatte zur psychotherapeutischen Versorgung in Berlin einbringen und die wichtigsten Handlungsfelder aufzeigen. Es wurde wurde von den Delegierten der Kammer verabschiedet.
Die derzeit geltende Bedarfsplanung täuscht eine Überversorgung im Bereich der Psychotherapie vor, die nicht das aktuelle Versorgungsbild der Patienten widerspiegelt. Denn jeder weiß, dass es lange Wartezeiten für einen Psychotherapieplatz gibt.
Auf der Delegiertenversammlung am 13.09.2012 wurde die Resolution Gegen die Unterversorgung von PatientInnen mit geistiger Behinderung einstimmig verabschiedet.