Psychotherapie ist in besonderem Maße auf Kommunikation angewiesen, sodass hier aus Sicht der BPtK dringender Handlungsbedarf besteht. "Für ein Land, dem die Integration von Bürgern, Steuerzahlern und Kassenmitgliedern ein Anliegen ist, ist eine solche Entscheidung, die letztlich zu einer Zwei-Klassen-Medizin führen kann, unverständlich", erläutert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der BPtK, den Beschluss.
Nervenärzten ermöglicht der G-BA auch dann miteinander eine Praxis zu betreiben, wenn sie verschiedene Facharztbezeichnungen führen. Bisher war dies bei unterschiedlichen Facharztbezeichnungen nur möglich, wenn beide gleichzeitig die Bezeichnungen Neurologie und Psychiatrie oder gleichzeitig die Bezeichnungen Neurologie und Psychiatrie und Psychotherapie führten (sogenannte Fachidentität). So konnte ein Facharzt für Neurologie bisher keine gemeinsame Praxis mit einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie führen. Voraussetzung für die gemeinsame Praxis ist ein "besonderer Versorgungsbedarf". Dann wird auch bei unterschiedlichen Bezeichnungen Fachidentität angenommen. "Wir begrüßen es, dass der G-BA hier einen kleinen Schritt unternommen hat, die Versorgung von psychisch kranken Menschen zu verbessern", kommentiert Prof. Richter. "Die Gründung von Gemeinschaftspraxen kann dazu beitragen, einem besonderen Versorgungsbedarf nachzukommen. Wir wünschen uns daher, dass auch die wechselseitige Anstellung von Ärzten und Psychotherapeuten vereinfacht wird." Die BPtK hatte dies in ihrer Stellungnahme gefordert. >>> weiter zur vollständigen Meldung