Dadurch sollen Praxissitze aus Bezirken mit überdurchschnittlichem Versorgungsgrad schrittweise nach Freiwerden in Bezirke mit unterdurchschnittlichem Versorgungsgrad verlegt werden. Im Ergebnis wird die Versorgungs-struktur in der Stadt insgesamt ausgewogener und das Prinzip der wohnortnahen Versorgung wird für alle Arztgruppen der patientengebundenen Versorgung konsequent umgesetzt.
In den vergangenen sechs Monaten hat eine durch das Landesgremium beauftragte Arbeitsgruppe eine Vereinbarung zur Versorgungssteuerung im Rahmen der Bedarfsplanung erarbeitet, dem das gemeinsame Landesgremium heute zugestimmt hat. Praxisverlegungen sollen demnach nur dann zugelassen werden, wenn diese von einem Bezirk mit höherem Versorgungsgrad in einen Bezirk mit niedrigerem Versorgungsgrad erfolgen. Weiterhin wird in der Versorgung durch Haus- und Kinderärzte zusätzlich die bezirkliche Sozialstruktur berücksichtigt. Das bedeutet, dass Bezirke mit ungünstiger Sozialstruktur einen Zuschlag für die haus- und kinderärztliche Versorgung zugesprochen bekommen, während Bezirken mit ausgesprochen günstiger Sozialstruktur eine geringere Zahl an Praxissitzen zusteht. Eine Evaluation in den kommenden zwei Jahren soll Aufschluss darüber bringen, wie sich die bezirklichen Versorgungsgrade für die einbezogenen Arztgruppen entwickeln. Zudem wird für weitere Facharztgruppen die Berücksichtigung der bezirklichen Sozialstruktur im kommenden Jahr erörtert.
Berlin ist das erste Bundesland, das die erweiterten Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder durch das 2012 in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz für eine Initiative zu einer gleichmäßigeren und bedarfsge-rechteren vertragsärztlichen Versorgung genutzt hat. Das gemeinsame Landesgremium für Berlin ist im März 2013 gegründet worden und kann Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen abgeben, d.h. zu Fragen, die die ambulante und stationäre Versorgung bzw. deren Schnittstellen betreffen. Weiter kann das gemeinsame Landesgremium Stellung nehmen zur Aufstellung und Anpassung der Bedarfspläne und zu Entscheidungen zu Über- und Unterversorgung. Beteiligte sind die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, die Kassenärztliche Vereinigung Berlin, die Berliner Krankenhausgesellschaft, die Ärztekammer Berlin, die Psychotherapeutenkammer Berlin, Patientenvertreterinnen und -vertreter, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und der Landespsychiatriebeauftragte. Den Vorsitz hat Gesundheits- und Sozialsenator Mario Czaja.
Letter of Intent als pdf: pdf LOI
Beschluss vom 8.03.2013: Dokument als pdf
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