Die Umsetzung der Auflage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist erfolgt: Ab dem 1. April 2017 ist von Psychotherapeuten grundsätzlich eine Sprechstunde anzubieten. Psychotherapeuten mit einem ganzen Praxissitz haben zukünftig Sprechstundentermine von in der Regel mindestens 100 Minuten pro Woche anzubieten. Bei Psychotherapeuten mit einem halben Praxissitz sind es mindestens 50 Minuten. Diese Verpflichtung gilt für alle PT und KJP sowie Fachärzte, die über eine Abrechnungsgenehmigung für eine Richtlinienpsychotherapie verfügen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können jedoch mehr oder weniger Sprechstundenzeiten vorschreiben... Festgelegt wurde auch der Umfang, in dem psychotherapeutische Praxen telefonisch erreichbar sein müssen. Weitere Informationen hierzu, den Beschluss des G-BA zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie vom 24. November 2016 sowie die Vorabfassung der PT-Richtlinie finden Sie hier.