Im Gesetzestext heißt es: "Förderungsfähig sind an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer, die ein freiwilliges Therapieangebot vorhalten und die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen als förderungsfähig anerkannt werden."
Die Pressemeldung hierzu, eine Stellungnahme des Netzwerks "Kein Täter werden" mit Informationen zur Arbeitswiese und dessen Zielen sowie ein Dokument mit Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier: