Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die neue Finanzierungsregelung im KHSG, weil damit auch die Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss befördert werden können, deren Ziel angemessene und verbindliche Personalanforderungen für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen sind. Kliniken brauchen finanzielle Rahmenbedingungen, die die Umsetzung verbindlicher Personalanforderungen für eine leitliniengerechte Behandlung grundsätzlich ermöglichen.
Auch das Förderprogramm für mehr Pflegekräfte ist aus Sicht der BPtK ein wichtiger Schritt, die Personalsituation in den somatischen Krankenhäusern zu verbessern. Durch die Einführung eines Zuschlags, dessen Höhe sich an den Pflegepersonalkosten eines Krankenhauses bemisst, schafft das KHSG zusätzlich einen Anreiz für eine angemessene Pflegeausstattung in den Krankenhäusern, in denen es vor allem im Pflegebereich seit der Einführung der DRGs zu einem dramatischen Personalabbau gekommen ist.
Das KHSG verbessert schließlich die stationäre Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen. Leistungen, die von den Krankenhäusern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden, werden zukünftig extrabudgetär vergütet. Das gilt auch für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen. Die stationäre Behandlung von Flüchtlingen - auch bei psychischen Erkrankungen - wird dadurch erleichtert. Weitere neue Regelungen betreffen die Einführung befristeter krankenhausindividueller Zuschläge für Mehrkosten, die aufgrund von Qualitätssicherungs-Richtlinien entstehen und die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von Patientenbefragungen als Instrument der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung. Das KHSG tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.