Anmeldung & Änderungsanzeigen
Wie und wann müssen Sie sich anmelden bzw. Änderungen anzeigen? Wann endet die Pflichtmitgliedschaft?
Grundsätzlich melden Sie sich bitte innerhalb eines Monats bei uns an, nachdem Sie Ihre Approbation erhalten haben, oder Sie im zuständigkeitsbereich der Psychotherapeutenkammer Berlin eine Berufstätigkeit aufnehmen (§ 4 Abs. 1 BlnHKG).
Sofern Sie bereits Pflichtmitglied einer anderen Heilberufekammer in der Bundesrepublik Deutschland sind und die Berufstätigkeit im Land Berlin lediglich vorübergehend und gelegentlich erfolgt, teilen Sie dies bitte bereits innerhalb von fünf Tagen der Kammer mit (sog. kurzzeitige Berufsausübung i.S.d. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 Nr. 2 BlnHKG).
Für Ihre Anmeldung füllen Sie bitte unseren Meldebogen aus und unterschreiben diesen. Eine Anleitung zum Meldebogen finden Sie unter dem genannten Link. Fügen Sie dem Meldebogen folgende Unterlagen als amtlich beglaubigte Abschrift bei:
- Approbationsurkunde/Berufserlaubnis
- Fachkundenachweis oder Zeugnis der Approbationsbehörde
- Universitäts-/Hochschul-/Fachhochschulabschluss (Diplom, Bachelor etc.)
- ggf. Promotionsurkunde
- ggf. Habilitationsurkunde
- Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
Sie können Ihre Anmeldung auch persönlich vornehmen und uns die Originale vorlegen. Eine Beglaubigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Für einen persönlichen Termin zur Vorlage der Originale bitten wir um Terminvereinbarung unter Tel.: 030-887140-0
Nähere Erläuterungen zu amtlichen Beglaubigungen gem. § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz finden Sie hier: Merkblatt amtliche Beglaubigung.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle an uns.
Sie sind nach § 4 Abs. 1 Berliner Heilberufekammergesetz verpflichtet, uns alle Änderungen innerhalb eines Monats (bzw. bei kurzzeitiger Berufsausübung innerhalb von fünf Tagen) schriftlich anzuzeigen. Änderungsmeldung
Nutzen Sie hierzu auch gern die Möglichkeit der E-Mail: mitgliederservice@psychotherapeutenkammer-berlin.de. Zu den mitteilungspflichtigen Angaben gehören gem. § 4 Abs. 2 BlnHKG insbesondere:
- Namensänderungen - diese teilen Sie uns bitte schriftlich unter Beifügung einer amtlich beglaubigten Abschrift der entsprechenden Urkunde mit.
- Änderungen des Wohnsitzes und der Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts
- Änderungen Ihrer Kommunikationsdaten
- jede Praxis- bzw. Dienstanschriftänderung
- jede Aufnahme weiterer beruflicher Tätigkeiten, den Ort der Tätigkeitsausübung sowie die beabsichtigte Dauer der Berufsausübung
- zusätzliche Mitgliedschaften in anderen Kammern und vergleichbaren Organisationen einschließlich ausgeübter Tätigkeiten
- Bankverbindungen
- Betreuungsverhältnisse einschließlich des Namens und der Anschrift der Betreuerin oder des Betreuers
- Eröffnung oder Bestehen eines Insolvenzverfahrens einschließlich des zuständigen Gerichts mit Aktenzeichen sowie den Namen und die Anschrift der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzverwalters.
Nur so bleiben Ihre Angaben aktuell und wir können Ihnen regelmäßig unsere Informationen zukommen lassen. Verstöße gegen die Meldepflicht können zudem als Berufsrechtsverstoß geahndet werden.
Beachten Sie bitte beim Bearbeiten der Dokumente unsere Informationen zur Datenverarbeitung für Kammermitglieder und andere betroffene Personen gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Wann endet die Pflichtmitgliedschaft?
Die Pflichtmitgliedschaft gem. §2 Abs. 1 BlnHKG bei der Psychotherapeutenkammer Berlin endet, wenn
- Sie weder in Berlin berufstätig sind noch hier Ihren Wohnsitz haben;
- Ihre Approbation nach § 3 Psychotherapeutengesetz endet (z.B. durch Verzicht auf die Approbation).
Hinweis: Sollten Sie auf Ihre Approbation gem. § 3 Abs. 4 PsychThG verzichten wollen, müssen Sie diesen Verzicht gegenüber der zuständigen Approbationsbehörde erklären und zwar in dem Bundesland, in dem Sie zuletzt beruflich tätig waren. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam. - Rückgabe der Approbation