Der 7. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg hat am 4. Dezember 2024 entschieden, dass in Berlin ein zusätzlicher Bedarf an Verhaltenstherapie besteht, obwohl die Stadt offiziell als „überversorgt“ gilt. Die hohe Anzahl von Kostenerstattungsverfahren für Behandlungen in …