Die Delegiertenversammlung hat am 21.11.2020 folgende Resolutionen verabschiedet:
- Digitale Gesundheitsanwendungen nur mit Wirksamkeitsnachweis, fachlich abgesichertem Verordnungsverfahren und überprüftem Datenschutz in die Versorgung bringen
- Angemessene Vergütung für PiA sicherstellen
- Qualitätssicherung im ambulanten Bereich nur mit Nutzen für die Versorgung und vertretbarem Aufwand
- Psychotherapeutische Versorgung in der Pandemie sicherstellen – Akutbehandlung per Video und telefonische Konsultation zulassen
- Auch bei Videobehandlung: Psychotherapie aus einer Hand
Details zu den einzelnen Themen können Sie in den verlinkten PDFs nachlesen.