Wie die BPtK auf ihrer Website berichtet , stimmte heute auch der Bundesrat der Reform der Psychotherapieausbildung zu. Damit absolvieren ab 2020 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig ein Universitätsstudium, das mit einem Master abgeschlossen wird. Je nachdem, ob die AbsolventInnen …
Unter dem Titel "Reform der Psychotherapieausbildung: Stand und Perspektiven" fand am 24.10.2019 die Informations- und Diskussionsveranstaltung des Ausschusses Aus-, Fort- und Weiterbildung (AFW) der Psychotherapeutenkammer Berlin statt.
Am 20. und 21. April fand der 32. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Bremen statt. Dieser forderte die eine baldige Verabschiedung der Reform der PsychotherapeutInnenausbildung. Weitere Themen waren die Psychopharmakotherapie, die Frauenförderung, die Bedarfsplanung, die Entstigmatisierung psychisch Erkrankter. Des Weiteren wurden Themen wie das wissenschaftliche Gutachten zur Humanistischen Psychotherapie sowie die Studie zur Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie diskutiert.
Vom 6. November bis 10. Dezember 2017 (verlängert) führen die Bundespsychotherapeutenkammer und alle Landespsychotherapeutenkammern eine Onlinebefragung zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie durch. Das Ziel ist, Umsetzungsprobleme und resultierende Versorgungsdefizite frühzeitig zu identifizieren, um fundierte Hinweise auf den möglichen Nachsteuerungsbedarf zu erhalten und so Vorschläge für eine weitere Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung machen zu können. Um auf Berliner Landesebene, auch im Hinblick auf die Bedarfsplanung, ein möglichst differenziertes Bild der Lage in den verschiedenen Bezirken zu erhalten, bitten wir Sie, sich möglichst zahlreich zu beteiligen!
Liebe Mitglieder, anbei finden Sie eine übersichtliche Darstellung der Konsequenzen (Praxis/ Versorgungsangebot/Bewilligungsschritte Einzel- oder Gruppentherapie für Erwachsene oder Kinder und Jugendliche) aus der am 01.04.2017 in Kraft tretenden neuen Psychotherapie-Richtlinie.
Das Berliner IGES-Institut hat zusammen mit Prof. Dr. Frank Jacobi ein neues Konzept zur bedarfsgerechten Planung von psychotherapeutischen Praxen entwickelt. Bertelsmann Stiftung und BPtK hatten dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Auch der Gesetzgeber hält eine Reform der bisherigen Bedarfsplanung für notwendig. Er hat den Gemeinsamen Bundesausschuss damit beauftragt, bis zum 1. Januar 2017 eine "bedarfsgerechte Versorgung", insbesondere für die Psychotherapeuten, zu entwickeln und dabei die Sozial- und Morbiditätsstruktur zu berücksichtigen. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer sowie eine Ausgabe BPtK-Spezial, die sich diesem Thema ausführlich widmet.
Knapp 400 TeilnehmerInnenn ließen sich die Veränderungen der ambulanten Psychotherapie und einer möglichen ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch Kliniken, die sich durch die Beschlüsse zur Strukturreform der Psychotherapeutischen Versorgung/ die Änderung der Psychotherapierichtlinie ergeben (u. a. Sprechstunde, Akutversorgung, Befugniserweiterung) aus unterschiedlichen Perspektiven erläutern. VertreterInnen aus Krankenkassen, Verbänden und VertreterInnen der Berliner Kammer waren anwesend, um über die Konsequenzen dieser politischen Entscheidungen aufzuklären und diese mit unseren Mitgliedern zu diskutieren. Wie immer fanden am Nachmittag zusätzlich vertiefende und thematisch vielfältige Workshops statt. Informationen zu den ReferentInnen, deren Positionen und den Inhalten der Workshops sowie eine Bilderstrecke finden Sie anbei.