Unter dem Titel "Reform der Psychotherapieausbildung: Stand und Perspektiven" fand am 24.10.2019 die Informations- und Diskussionsveranstaltung des Ausschusses Aus-, Fort- und Weiterbildung (AFW) der Psychotherapeutenkammer Berlin statt.
Am 26.09.2019 wurde das neue Psychotherapeutengesetzes im Bundestag verabschiedet. Am 08.11.2019 soll es abschließend im Bundesrat behandelt werden. Der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit sieht vor, dass die Approbation nach einem 5-jährigen Psychotherapiestudium erfolgen soll. In einer anschließenden mehrjährigen Weiterbildung soll die Fachkunde erworben werden, die zur sozialrechtlichen Anerkennung führt. Die Weiterbildung liegt in der Obhut der Landespsychotherapeutenkammern. Mit dem Gesetz soll vor allem auch der bisherige unhaltbare Zustand der PsychotherapeutInnen in Ausbildung geändert werden, für ihre praktische Tätigkeit kein bzw. kaum Geld zu bekommen.
Auf der Veranstaltung wurden die wichtigsten Marksteine, aber auch die bisher ungelösten Probleme des Gesetzes zusammengefasst und mit den TeilnehmerInnen diskutiert.
Prof. Dr. Thomas Fydrich (HU-Berlin, AFW) fasste die wichtigsten Punkte des Gesetzes zusammen. Dr. Manfred Thielen (Sprecher des AFW-Ausschusses) referierte über kritische Punkte des Gesetzes. Dr. Johannes Klein-Heißling (Mitarbeiter der BPtK) stellte den Vorschlag des Vorstandes der BPtK zur Erarbeitung einer MWBO vor. Dipl.-Psych. Alfred Luttermann (Vorstand der Psychotherapeutenkammer Berlin, Leiter des DGVT-Ausbildungsinstituts für Kinder- und Jugendlichenpsy-chotherapie) beluchtete weitere kritische Aspekte.
Unten finden Sie die Präsentationen der Vortragenden als PDFs zum Download.
Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Manfred Thielen und Dr. Lea Gutz.