Wie die BPtK auf ihrer Website berichtet, stimmte heute auch der Bundesrat der Reform der Psychotherapieausbildung zu. Damit absolvieren ab 2020 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig ein Universitätsstudium, das mit einem Master abgeschlossen wird. Je nachdem, ob die AbsolventInnen später Kinder, Jugendliche oder Erwachsene behandeln wollen, schließt sich an die Approbation eine Weiterbildung an, in der sie sich für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen und in einem Psychotherapieverfahren spezialisieren.
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