Die Bundesregierung hat am 16. September 2015 einen Gesetzentwurf zum Sachverständigenrecht an Familiengerichten beschlossen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat sich jetzt zusammen mit juristischen, psychologischen und medizinischen Fachverbänden sowie der Bundesrechtsanwaltskammer auf Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht verständigt.