Die Qualitätskriterien umfassen therapeutische, technische und rechtliche Hinweise, und wenn Plattformen die gelisteten Kriterien erfüllen dürfen diese das FSP-Logo tragen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Ausgabe 08/2018 der EuropaNews der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) auf Seite 4.