Es werden Zusatzqualifikationen für Sachverständige empfohlen, die den Erwerb fundierter theoretischer, auch rechtlicher Kenntnisse sowie Praxiserfahrung umfassen. Außerdem wird eine kontrollierte Fortbildungsverpflichtung empfohlen. Für die Erstellung eines den Mindestanforderungen genügenden Gutachtens müssen die qualifizierten Sachverständigen in ihren Gutachten unter anderem für alle nachvollziehbar darstellen, wie lange sie mit welchen Beteiligten gesprochen haben, welche Untersuchungsmethoden eingesetzt wurden und auf welchen unterschiedlichen Quellen ihre Empfehlungen beruhen. Weitere Details finden Sie hier: