Die Vorlage zum neuen Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde vom Bundeskabinett gebilligt und geht jetzt in die parlamentarische Beratung. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, das KHSG zu nutzen, um die Versorgungsqualität in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen zu sichern.