Bei der Finanzierung auf Basis der überholten Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zu bleiben, sei keine Lösung für die bestehenden Versorgungsdefizite in der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung.
Seit heute ist das neue Krankenhaus-Strukturgesetz in der parlamentarischen Beratung. Aus diesem Anlass erinnert die BPtK an ihre Forderung, dafür zu sorgen, dass mit der Umsetzung des pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) ausreichend Personal für eine leitliniengerechte Behandlung in den Krankenhäusern zur Verfügung steht und finanziert wird.
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