Die Kliniken sollten mit verbindlichen Mindestanforderungen für die Personalausstattung planen können, die von den Krankenkassen zu finanzieren sind. Außerdem sollten sie für ihre regionale Versorgungsverpflichtung individuelle Zuschläge erhalten. Dies sind wichtige Ergänzungen des pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP).
Die Vorlage zum neuen Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde vom Bundeskabinett gebilligt und geht jetzt in die parlamentarische Beratung. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, das KHSG zu nutzen, um die Versorgungsqualität in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen zu sichern.
Share on