Der Ausschuss für Ethik, Berufsordnung und Patientenrechte (heute: Ausschuss für Berufsordnung, Wissenschaft und Qualität) hat zu Fragen der Berufsausübung und der Auslegung der Berufsordnung berufsethische Kommentare verfasst. Sie sollen als Leitlinien für den Umgang mit Patientinnen und Patienten sowie der psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen untereinander, aber auch als Hintergrund für das Verständnis der Berufsordnung dienen.
- K1 - Kommentar zur Frage der therapeutischen und posttherapeutischen sexuellen Beziehung
- K1a - Ergänzungen zum berufsethischen Kommentar zur Frage der therapeutischen und posttherapeutische sexuellen Abstinenz
- K2 - Kommentar zur Frage: Ist ein Psychotherapeut, der kinderpornografisches Material besitzt, geeignet als Psychotherapeut?
- K5 - Kommentar zur Frage der Berichtspflicht unter Kollegen
- K6 - Kommentar zur Frage der Mindestanforderungen an psychotherapeutische Praxen hinsichtlich der Trennung von Privat- und Praxisräumen
- K7 - Kommentar zur Frage der geheimdienstlichen Tätigkeit von Psychotherapeuten
- K8 - Kommentar zur Frage der sexuellen Beziehungen zwischen Ausbilder bzw. Supervisoren und Auszubildenden bzw. Supervisanden
- K9 - Kommentar zum Problem der - teilweise unangemessen hohen - Preise beim Verkauf psychotherapeutischer Kassenpraxen
- K10 - Kommentar zur Vorsorge des eigenen persönlichen Unvermögens
- K11 - Kommentar zur Ausbildung
- K12 - Kommentar zur kollegialen Sorgfaltsplicht
- K13 - Kommentar zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien in der Psychotherapie
- K14 - Kommentar zum Angestelltenverhältnis
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