Die gesundheitliche Versorgung psychisch erkrankter und psychotherapiesuchender Menschen hat sich in Deutschland seit 2016 deutlich verschlechtert. Wie eine am 16.10.2018 in Berlin vorgestellte Studie zeigt, lehnen die gesetzlichen Krankenkassen seit 2017, trotz gesetzlicher Verpflichtung, deutlich mehr Anträge auf Kostenerstattung von außervertraglichen Psychotherapien ab, als im Jahr 2016. Dies geht aus einer von zehn Landespsychotherapeutenkammern erarbeiteten Versorgungsstudie zur aktuellen Lage der außervertraglichen ambulanten Psychotherapien in Privatpraxen hervor.
Die 68. Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Berlin hat am 24.11.2018 eine Resolution zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSGV) verabschiedet. Hierbei begrüßt die Berliner Psychotherapeutenkammer den ersten Schritt zur Ablehnung der geplanten Regelung zur ,‚gestuften und gesteuerten psychotherapeutischen Versorgung'' durch den Bundesrat.
Am 22. November 2018 fand die Mitgliederversammlung der Psychotherapeutenkammer Berlin statt. Anbei für Sie die Dokumentation desselben sowie die zugehörigen Foliensätze unserer ReferentInnen.
Der Bundesrat hat die im TSVG geplante Reform der Psychotherapie-Richtlinie abgelehnt. Es wird befürchtet, dass dadurch neue Hindernisse in der Versorgung für psychisch kranke Menschen geschaffen werden. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) schlägt vor, diese Regelung im TSVG ersatzlos zu streichen, da durch die Reform der Psychotherapie-Richtlinie zum 1. April 2017 bereits eine gestufte und gesteuerte Versorgung existiere.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Wirksamkeit der Systemischen Therapie anerkannt. Das Bewertungsergebnis beruht auf einer Prüfung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das seinen entsprechenden Abschlussbericht im Juli 2017 veröffentlicht hat. Die Bestätigung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ist der erste Schritt auf dem Weg der sozialrechtlichen Zulassung der Systemischen Therapie als neues Psychotherapieverfahren in der Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten.
Fraunhofer FOKUS hat einen umfassenden Kriterienkatalog entwickelt, um Gesundheits-Apps bewerten und empfehlen zu können, und als Webanwendung zur Verfügung gestellt. Mit dem Programm "AppKri" können Patientenverbände, medizinische Fachgesellschaften und andere gezielt eine eigene Kriterienliste für spezifische Zielgruppen zusammenstellen, um Gesundheits-Apps zu beurteilen und auszuwählen. Das Projekt wurde vom Bundesgesundheitsministerium gefördert, die Anwendung ist seit dem 6. November freigeschaltet.
Der Deutsche Ethikrat hat seine Stellungnahme "Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung" veröffentlicht. Die Stellungnahme besagt, dass Zwangsmaßnahmen immer ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte z. B. eines psychisch kranken Menschen sind. Sie dürfen deshalb nur eingesetzt werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet in ihrer Broschüre "Vielfalt in der Praxis" Tipps für den kultursensiblen Umgang mit PatientInnen mit Migrationshintergrund.
Ab sofort suchen wir im Bereich Öffentlichkeitsarbeit mit einem Schwerpunkt im Bereich Veranstaltungsorganisation eine studentische Hilfskraft für 11 Wochenstunden! Näheres findet sich in der Ausschreibung anbei. Wir freuen uns auf viele Bewerbungen!
Die "Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde" (DGPPN) hat eine Ausstellung mit dem Titel: "Erfasst, verfolgt, vernichtet: Kranke und behinderte Menschen im Nationalsozialismus" konzipiert, die seit 2014 bereits in vielen Städten gezeigt wurde. Die Ausstellung wird vom 9. - 20.11.2018 im Haus der Bundesärztekammer gezeigt. Der aktuell im Kino gezeigte Spielfilm "Werk ohne Autor" handelt ebenfalls von dieser Thematik.
Um die Reform der Psychotherapie-Richtlinie zu evaluieren, werden weiterhin dringend Patientinnen und Patienten und insbesondere auch Sorgeberechtigte von Kindern gesucht, die sich zur neuen psychotherapeutischen Sprechstunde und ihren Auswirkungen befragen lassen. Mit der nun beschlossenen Fristverlängerung haben sie nun die Möglichkeit, noch bis Ende November an der Online-Befragung teilzunehmen.
Der Arbeitskreis Psychotherapie bei Menschen mit Lernschwierigkeiten/ geistiger Behinderung hat Curricula für Erwachsene und für Kinder ausgearbeitet, die Sie hier einsehen können.