Der 7. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg hat am 4. Dezember 2024 entschieden, dass in Berlin ein zusätzlicher Bedarf an Verhaltenstherapie besteht, obwohl die Stadt offiziell als „überversorgt“ gilt. Die hohe Anzahl von Kostenerstattungsverfahren für Behandlungen in …
Liebe Mitglieder, die Bundespsychotherapeutenkammer berichtet auf ihrer Website von der geänderten Bedarfsplanungs-Richtlinie, die am 30.06.2019 in Kraft getreten ist.
Liebe Mitglieder, auf der Internetseite der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie einen neuen Artikel zum Thema: Bundesregierung setzt auf Reform der Bedarfsplanung - Monatelange Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlung verringern.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in einem Sofortprogramm rund 1.500 psychotherapeutische Praxen zusätzlich zu schaffen.
PatientInnen in Deutschland warten im Durchschnitt vier Monate auf den Beginn einer ambulanten Psychotherapie. Das geht aus dem diesjährigen Gutachtens des Sachverständigenrats zur Entwicklung im Gesundheitswesen hervor. Bei einer stationären Behandlung in einem psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhaus, wenn kein Notfall vorliegt, sind in der Regel ein bis zwei Monate Wartezeit von Nöten.
Am 20. und 21. April fand der 32. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Bremen statt. Dieser forderte die eine baldige Verabschiedung der Reform der PsychotherapeutInnenausbildung. Weitere Themen waren die Psychopharmakotherapie, die Frauenförderung, die Bedarfsplanung, die Entstigmatisierung psychisch Erkrankter. Des Weiteren wurden Themen wie das wissenschaftliche Gutachten zur Humanistischen Psychotherapie sowie die Studie zur Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie diskutiert.
Mit der neuen Psychotherapie-Richtlinie 2017 sollte barrierefreier, zeitnaher Zugang zu Psychotherapie ermöglicht werden. Das Gegenteil ist der Fall. Immer noch warten psychisch Erkrankte jahrelang auf einen Psychotherapieplatz. Die Hintergründe, Auswirkungen und Schwachstellen dieser neuen Regelung wurden vom Deutschlandfunk in einem Radiobeitrag und einem Artikel recherchiert und wiedergegeben.
Psychiatrische Institutsambulanzen erbringen im Schwerpunkt nachweislich keine psychotherapeutischen Leistungen. Trotzdem sollen diese bis voraussichtlich 2022 pauschal auf die Arztgruppe der Psychotherapeuten angerechnet werden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 15. Februar 2018 beschlossen, obwohl diese Regelung zu langen Wartezeiten der PatientInnen führt.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert die neue Bundesregierung auf die Versorgung psychisch kranker Menschen auf dem Land zu verbessern. Um eine vergleichbare Versorgung psychisch kranker Menschen auf dem Land und in der Stadt zu garantieren sind bis zu 4.000 neue Niederlassungen in ländlichen Bereichen notwendig. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte bereits bis Ende 2016 den gesetzlichen Auftrag die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu verbessern. Bis jetzt wurde dieser Auftrag nicht umgesetzt.
Eine aktuelle Studie des Robert Koch-Instituts zur Inanspruchnahme psychotherapeutischer und psychiatrischer Leistungen der erwachsenen Bevölkerung hat ergeben, dass die Versorgungslage von Menschen mit depressiven Beschwerden immer noch große Lücken aufweist. Die PatientInnen wenden sich meist nur bei akuten Beschwerden an PsychotherapeutInnen und PsychiaterInnen. In Regionen mit vielen PsychotherapeutInnen je EinwohnerInnen suchen Menschen mit akuten depressiven Beschwerden um 15% häufiger professionelle Hilfe aus als in Regionen mit wenigen Psychotherapeutinnen je EinwohnerInnen.