Verantwortlich für die immer noch ausstehende Bedarfsreform sei der GKV-Spitzenverband, sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Der GKV-Spitzenverband argumentiere in der Debatte um die Bedarfsplanung mit ,,nachgewiesen falschen Annahmen und spricht in Verkennung der Realität von ,Überversorgung' '', so die BPtK. ,,Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung spielen honorarpolitische Überlegungen eine zentrale Rolle.''
Die BPtK fordert: ,,Die neue Bundesregierung sollte deshalb den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit einer Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung beauftragen.
Der G-BA sollte verpflichtet werden, noch im Jahr 2018 die Verhältniszahlen für die Arztgruppe der Psychotherapeuten auf dem Land und in der Stadt einheitlicher zu gestalten.''
Anliegend finden Sie die Presseerklärung der BPtK vom 27.01.2018 zu selbigem Thema: